Feriendomizil-Bauer  

  

Covid 19 Regelung

Hessen

Überblick

Die aktuelle Verordnung ist seit dem 25. Juni 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 22. Juli 2021. Die Maskenpflicht entfällt im Freien und die Kontaktbeschränkungen werden bis zu einer Personenzahl von einschließlich 24 Personen aufgehoben. Ab 25 Personen gelten drei Regeln für Veranstaltungen. Veranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen unter Hygieneauflagen stattfinden. In vielen Bereichen entfällt die Test-/Genesenen-/Impfnachweispflicht.

Symptomfreie, nachweislich vollständig geimpfte Personen (abschließende Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück) und symptomfreie genesene Personen, deren zugrundeliegender PCR-Test mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht, der Ausgangssperre, den Personenbeschränkungen und der Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet (gilt nicht für Virusvariantengebiete) befreit.

Bis zum 30.06.2021 galten die Vorgaben der bundeseinheitlichen Notbremse, insofern ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100 überschritten wurde.

Regionale Einschränkungen

Auf regionaler Ebene kann es aktuell Sonderregelungen geben, die die landesweit gültigen Einschränkungen ergänzen oder in Teilen aufheben. Eine umfängliche Darstellung dieser Regelungen ist im Tourismus-Wegweiser aktuell leider nicht umfänglich möglich. Bitte besuchen Sie die amtlichen Info-Dienste für das Bundesland. Links siehe „Wichtige Informationen“.

Aktuelle Fallzahlen des RKI


Wichtige Links

Aktuelle Corona-Verordnungen und Auslegungshinweise zur geltenden Verordnung: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus: Tel. 0800- 555 4666